Betreutes Wohnenfür Menschen mit geistiger Behinderung
1. Art der Leistung
Der Träger des Dienstes leistet ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Betreutes Wohnen) für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §53 SGB XII und §2 SGB IX. Es handelt sich um ein gemeindeintegriertes Hilfeangebot, das der/dem Betreuten ein Leben in der eigenen Wohnung in der Gemeinde ermöglicht. Das Betreute Wohnen ist zu verstehen als ein am Bedarf des Betreuten orientiertes und verbindlich vereinbartes Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen im Bereich Wohnen bezieht und der sozialen Integration dient. Es handelt sich um eine aufsuchende Betreuung und Begleitung im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe. (Dies schließt nicht die Kombination mit anderen Angebotsformen aus.)
2. Zielgruppe
Zielgruppe des Ambulant Betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer damit verbundenen Mehrfachbehinderung im Sinne des § 55 SGB IX, die auf längere Zeit oder auf Dauer auf fachliche Unterstützung im Sinne persönlicher Assistenz angewiesen sind, um eine selbstständige Lebensführung außerhalb der stationären Wohneinrichtungen zu realisieren.Zur Zielgruppe gehören Hilfesuchende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Sozialgesetzbuches bereits vor der Betreuung im Landkreis Soltau-Fallingbostel hatten.