Wohnen und Leben für Menschen mit einer geistigen Behinderung
4. Kostenzusicherung
Auf Basis einer Hilfebedarfsermittlung erfolgt die Kostenzusicherung über den Sozialhilfeträger auf Grundlage des § 53ff. SGB XII.
Auf Basis einer Hilfebedarfsermittlung erfolgt die Kostenzusicherung über den Sozialhilfeträger auf Grundlage des § 53ff. SGB XII.