Wohnen und Leben für Menschen mit einer geistigen Behinderung

5. Heimvertrag

Vor Einzug wird der Heimvertrag zwischen dem zukünftigen Bewohner und ggf. dem gesetzlichen Betreuer und der Wohngemeinschaft Heidehort geschlossen. Hier werden Inhalt und Umfang der Betreuung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt.